07.10.2025

Patientenverfügung: Ihre Wünsche zählen, auch wenn Sie sie nicht äußern können

Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder eine schwere Infektion kann das Leben schlagartig verändern. Wer entscheidet dann über lebensrettende Maßnahmen, wenn Sie nicht mehr selbst sprechen oder handeln können? Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, dass automatisch Ehepartner oder Kinder alle Entscheidungen treffen dürfen. Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte oder Gerichte im Notfall bestimmen, was passiert – oft ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Werte. Mit einer klaren Patientenverfügung sichern Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlasten Ihre Familie in schwierigen Situationen.

 

Was genau ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Sie beschreibt, wie Ärzte und Pflegekräfte in kritischen Situationen handeln sollen. Ziel ist, dass Ihre persönlichen Vorstellungen über Lebenserhaltungsmaßnahmen, Schmerztherapie oder medizinische Eingriffe umgesetzt werden – selbst wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Die Verfügung kann sehr konkret sein, z. B.:

  • Zustimmung oder Ablehnung von Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Entscheidungen über künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  • Zustimmung zu Intensivbehandlung oder operativen Eingriffen
  • Regelungen zur Schmerzbehandlung und Palliativversorgung

Der Unterschied zur Vorsorgevollmacht: Während die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson ermächtigt, Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen, gibt die Patientenverfügung direkte Handlungsanweisungen für medizinisches Personal.

 

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung findet sich in § 1901a BGB. Sie ist verbindlich, wenn sie klar formuliert und schriftlich fixiert ist. Ärzte müssen sich daran halten, sobald die Patientin oder der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.

Es gibt keine vorgeschriebene Form, doch für die Wirksamkeit gilt:

  • Die Verfügung sollte konkret beschreiben, welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden.
  • Sie sollte regelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen Ihrer Einstellung oder gesundheitlichen Situation zu berücksichtigen.
  • Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden – solange Sie entscheidungsfähig sind.

 

Ergänzend können Sie Ihre Vorsorgevollmacht nutzen, um eine Vertrauensperson zu benennen, die Ihre Patientenverfügung im Alltag unterstützt und bei medizinischen Entscheidungen Ansprechpartner für Ärzte ist.

 

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte nach dem medizinischen Standard handeln. Bei Unklarheit wird oft ein gesetzlicher Betreuer bestellt, der im Sinne des Patienten Entscheidungen treffen soll. Das kann problematisch sein, wenn Ehepartner, Kinder oder andere Angehörige unterschiedliche Vorstellungen haben.

Besonders heikel ist dies für verheiratete Paare oder Eltern:

  • Ehepartner können nicht automatisch alle Entscheidungen treffen.
  • Kinder oder andere Angehörige müssen manchmal gegensätzliche Interessen abwägen.
  • Ärzte handeln nach medizinischer Notwendigkeit, nicht nach persönlichen Werten des Patienten.

Beispiel: Eine Mutter liegt nach einem schweren Schlaganfall im Koma. Soll eine künstliche Ernährung begonnen oder fortgeführt werden? Ohne Patientenverfügung trifft das Krankenhaus die Entscheidung – und die Familie steht unter enormem emotionalem Druck. Solche Situationen können Monate dauern, bis ein gerichtlicher Betreuer bestellt ist.

 

Für wen ist eine Patientenverfügung besonders relevant?

Eine Patientenverfügung ist für jede volljährige Person sinnvoll. Besonders wichtig ist sie für:

  • Eltern mit minderjährigen Kindern: Sie sichern ab, dass Ihre eigenen Werte und Entscheidungen im Ernstfall umgesetzt werden.
  • Verheiratete Paare: Sorgen Sie dafür, dass der Partner nicht zwischen medizinischen Entscheidungen und bürokratischen Hürden blockiert wird.
  • Menschen mit Vorerkrankungen: Bei chronischen Erkrankungen oder erhöhtem Risiko können Sie frühzeitig regeln, welche Maßnahmen Sie wollen oder ablehnen.
  • Junge Erwachsene und gesunde Menschen: Ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen – eine Patientenverfügung ist keine Frage des Alters.

 

Tipps für die Erstellung

1.    Konkrete Formulierungen verwenden: Je eindeutiger die Anweisungen, desto leichter können Ärzte sie umsetzen.

2.    Regelmäßig überprüfen: Lebensumstände, Familienstand oder medizinische Erkenntnisse ändern sich – passen Sie die Verfügung an.

3.    Dokument sicher aufbewahren: Stellen Sie sicher, dass Angehörige und behandelnde Ärzte wissen, wo die Verfügung liegt.

4.    Kommunikation: Informieren Sie die Person Ihres Vertrauens über Ihre Wünsche und Hintergründe.

Wer heute handelt, schützt morgen sich selbst und seine Familie. Unklarheiten im Ernstfall kosten Zeit, Nerven und manchmal sogar Leben.

 

Eine Patientenverfügung ist mehr als ein Dokument – sie ist ein Instrument der Selbstbestimmung und eine Entlastung für Ihre Familie. Sie legt fest, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Warten Sie nicht, bis der Ernstfall eintritt. Jede erwachsene Person sollte ihre Wünsche schriftlich festhalten, um rechtliche Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden.

 

Fazit

Mit einer Patientenverfügung sichern Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung. Sie schützt Ehepartner, Kinder und Angehörige vor schwierigen Entscheidungen unter Druck. Wer früh handelt, trifft heute die richtigen Vorkehrungen für morgen – und sorgt dafür, dass medizinische Maßnahmen exakt Ihren Vorstellungen entsprechen.

 

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