11.09.2025

Wasserschaden durch den Nachbarn – aber wer muss überhaupt zahlen?

Ein Wasserschaden gehört zu den unangenehmsten Ereignissen, die Haus- oder Wohnungsbesitzer treffen können – besonders dann, wenn das Wasser gar nicht aus der eigenen Leitung kommt. Was tun, wenn das Malheur vom Nachbarn ausgeht? Ob geplatztes Rohr, überlaufende Waschmaschine oder defekter Boiler – schnell steht Ihre Wohnung unter Wasser. Doch wer kommt für den Schaden auf? Und welche Versicherung ist in der Pflicht? In diesem Beitrag erklären wir verständlich und praxisnah, welche Versicherungen bei Wasserschäden durch Nachbarn zuständig sind und was Sie konkret tun sollten, wenn es bei Ihnen feucht wird.

 

Der Ursprung entscheidet – Woher kommt das Wasser?

 Bevor geklärt werden kann, wer für den Schaden zahlt, ist die Ursache des Wasserschadens entscheidend. Kommt das Wasser aus dem Bereich des Nachbarn, stellt sich die Frage: War der Schaden vermeidbar – also wurde er durch Fahrlässigkeit verursacht – oder handelt es sich um einen technischen Defekt ohne Verschulden?

Beispiele für Nachbarverschulden:

  • Der Wasserhahn blieb offen, während die Wohnung verlassen wurde.
  • Die Waschmaschine wurde nicht ordnungsgemäß angeschlossen.
  • Ein Schaden wurde zu spät bemerkt und nicht rechtzeitig gemeldet.

 Beispiele ohne Verschulden:

  • Ein Rohr bricht plötzlich, trotz ordnungsgemäßer Wartung.
  • Ein Schlauch platzt aus Altersgründen unerwartet.

Je nachdem, ob und wie ein Verschulden festgestellt wird, greifen unterschiedliche Versicherungen.

 

Wer zahlt was? – Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

 a) Haftpflichtversicherung des Nachbarn

Wenn dem Nachbarn Fahrlässigkeit oder ein Fehler nachgewiesen werden kann, übernimmt seine private Haftpflichtversicherung den Schaden. Diese zahlt Schäden an Ihrer Immobilie oder Ihrem Hausrat, die durch das Verhalten des Nachbarn verursacht wurden.

 

b) Ihre eigene Wohngebäudeversicherung

Ist kein Verschulden des Nachbarn nachweisbar – zum Beispiel bei einem Rohrbruch in der Wand des Nachbarhauses – zahlt Ihre eigene Wohngebäudeversicherung, sofern das Gebäude betroffen ist. Das bedeutet: Schäden an Böden, Decken, Wänden oder fest verbauten Elementen sind abgesichert.

Diese Versicherung greift in der Regel bei:

  • Leitungswasserschäden
  • Nässeschäden durch Rohre innerhalb und außerhalb des Hauses

Achtung: Schäden durch Rückstau, Starkregen oder Überschwemmungen sind nicht automatisch mitversichert.

 

c) Ihre Hausratversicherung

Wenn Ihr Inventar betroffen ist – Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte – zahlt Ihre Hausratversicherung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen klassischen Leitungswasserschaden handelt. Auch hier muss kein Fremdverschulden vorliegen.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung auch Folgekosten wie Hotelübernachtungen oder Aufräumarbeiten abdeckt.

 

d) Elementarversicherung – wichtig, aber oft vergessen

Nicht jeder Wasserschaden hat mit dem Nachbarn zu tun. Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau sind nur mit einer Elementarversicherung abgesichert – meist als Zusatz zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ohne diese Zusatzversicherung bleibt man auf den Kosten sitzen.

 

Schritt für Schritt – Das sollten Sie im Schadenfall tun

1. Wasser stoppen: Wenn möglich, stellen Sie den Haupthahn ab oder stoppen Sie die Wasserzufuhr.

2. Schaden dokumentieren: Machen Sie Fotos und Videos – am besten aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und eventuelle Zeugen.

3. Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Hausrat- und Gebäudeversicherung. Informieren Sie auch den Nachbarn, falls sein Verhalten ursächlich war.

4. Kontakt zum Nachbarn suchen: Eine gute Kommunikation erleichtert die Schadenregulierung. Der Nachbar kann seine Haftpflichtversicherung einbinden.

5. Schadensbegrenzung einleiten: Beauftragen Sie eine Trocknungsfirma und sorgen Sie dafür, dass keine Schimmelbildung entsteht.

6. Belege sammeln: Alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Schadensbehebung stehen, sollten Sie aufbewahren und an die Versicherung weiterleiten.

Ein Wasserschaden durch den Nachbarn ist unangenehm, aber mit der richtigen Versicherungsstruktur gut zu bewältigen. Entscheidend ist, wer verantwortlich ist und wie Sie versichert sind. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung auf dem neuesten Stand sind – insbesondere im Hinblick auf Leitungswasser- und Elementarschäden.

 

Unser Tipp

Lassen Sie sich fachkundig beraten – auch wir in Emmerich helfen Ihnen gern mit unserer Erfahrung im Bereich Immobilien und Versicherungsschutz weiter. So sind Sie im Ernstfall nicht nur gut abgesichert, sondern auch schnell wieder trocken.

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Sie geben Einwilligung zu unseren Cookies, wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen. Um fortzufahren müssen Sie eine Auswahl treffen.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Diese Cookies sammeln Informationen, die uns dabei helfen zu analysieren, wie unsere Webseite verwendet wird und wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind. Dabei werden Daten zum Beispiel mit Hilfe von Google und Facebook ausgewertet. Mithilfe der Analysen aus diesem Cookie können wir Anwendungen für Sie anpassen, um unserer Webseite zu verbessern. Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Webseite verfolgen, können Sie das Tracking in Ihrem Browser hier deaktivieren.

  • Wir verwenden Drittanbieter-Tools, die uns helfen, unsere Website effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören so genannte Marketing-Cookies, die wir in ihrem Browser setzen. Diese senden uns Daten über die Interessen, die Sie uns durch Eingabe von Informationen in diesen Drittanbieter-Tools zukommen lassen. Mit dem Aktivieren der Marketing-Cookies stimmen Sie der Analyse und Verwendung der von Ihnen bereitgestellten Informationen bei uns intern sowie den Drittanbietern zu.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr