03.02.2022

Kundenvorteil: Qualitätssiegel für Immobilienmakler

Die DIN EN 15733 ist die Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern. Bisschop Immobilien aus Emmerich wurde erneut nach der europaweit einheitlichen Maklernorm zertifiziert und anerkannt. Die Zertifizierung erfolgte durch die DIAZert (Zertifizierungsstelle der DIA Consulting AG), die derzeit einzige Zertifizierungsstelle für Immobilienmakler in Deutschland.

Das Gütesiegel garantiert dem Verbraucher mehr Sicherheit bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften und dokumentiert die Fachkenntnisse und Kompetenz der zertifizierten Immobilienmakler. Es sorge für mehr Transparenz der Maklertätigkeiten und schaffe Vertrauen bei Kunden und Partnern, so Sigrid Bisschop, Inhaberin des Maklerbüros Bisschop Immobilien in Emmerich. Der Begriff „Immobilienmakler" sei bisher nicht gesetzlich geschützt – weder eine Ausbildung noch spezielle Fachkenntnisse müssen nachgewiesen werden. Für die Ausübung des Berufes sei lediglich die Beantragung eines Gewerbes nach §34 c GewO nötig, so Bisschop weiter. Es wundere also nicht, dass die Leistungen mancher Makler in Punkto Qualität zu wünschen übrig lassen. Für Verbraucher und Kunden von Immobilienmaklern wird es also in Zukunft immer öfter darum gehen auf die Ziffern „15733" und eine Zertifizierung des Maklerbüros nach der DIN EN 15733 zu achten. Einen besseren Schutz der eigenen Interessen in der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler gibt es derzeit in Deutschland nicht.

Deutsche Immobilienmakler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen wollen, müssen bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten. Auch muss eine ausreichende Versicherung bestehen und ein unternehmensinternes Beschwerdemanagement existieren. Nach der DIN EN 15733 muss ein Immobilienmakler seinem Kunden bestimmte Informationen unaufgefordert zukommen lassen. Immobilienmakler, die nach der DIN EN 15733 arbeiten, verpflichten sich außerdem, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden. Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig sind, müssten die zertifizierten Makler präzise auf Details achten. Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen. Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, dessen Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Kundennutzen der Zertifizierung:

  1. Nachgewiesene Qualifikation des Maklers
  2. Nachgewiesene Fortbildungen des Makler
  3. Makler-Kunden-Beziehung – insbesondere professionelle Behandlung von Kundenbeschwerden
  4. Erfüllte Versicherungsanforderungen des Maklers
  5. Berufsethik

Die Zertifizierung ist auf drei Jahre zeitlich befristet und verlangt während dieser Zeit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. Nach drei Jahren kann eine Rezertifizierung erfolgen.
Die laufende Kontrolle bedeutet für Kunden, dass das Maklerbüro bei seiner Arbeit und bei der Einhaltung der DIN-Norm ständig überwacht wird. Eine ganz wichtige Regel von DIN Normen ist, dass die Anwendung der Norm freiwillig ist. Für Kunden eines Immobilienmaklers lohnt es sich also unbedingt zu fragen, ob dieser nach der Norm arbeitet.

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